Geordnete Entsorgung der Grundstückskläranlagen im Verbandsgebiet des WAwZV „Obere Gera“
Die Entsorgung der Grundstückskläranlagen wird durchgeführt in der:
Gemeinde Geratal OT Frankenhain | vom 24.03.2025 bis 27.03.2025 |
Stadt Suhl OT Gehlberg | vom 28.03.2025 bis 03.04.2025 |
Gemeinde Geratal OT Gräfenroda | vom 04.04.2025 bis 17.04.2025 |
Gemeinde Geratal OT Liebenstein | vom 22.04.2025 bis 24.04.2025 |
Stadt Plaue | vom 28.04.2025 bis 23.05.2025 |
Die Entsorgung der Grundstückskläranlagen geschieht im Anschluss- und Benutzungszwang. Die Mindestentsorgungsmenge beträgt 1 m³ Fäkalschlamm je Einwohnerwert und Jahr.
Es wird insbesondere nochmals darauf hingewiesen, dass Entsorgungsleistungen außerhalb der bekannt gemachten Entsorgungstermine als Sonderentsorgungen berechnet werden müssen.
Grundlage für die Entsorgung sind die §§ 5 und 14 Abs. 1, 2 u. 3 der Satzung für die Benutzung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung (Entwässerungssatzung – EWS-) vom 17.02.2011 (Amtsblatt des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Obere Gera“ vom 25.02.2011), geändert durch 1. Änderung Entwässerungssatzung - 1. ÄndS EWS - am 12.08.2013 (Amtsblatt des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Obere Gera“ vom 23.08.2013) in Verbindung mit § 5 der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Obere Gera“ (GS-EWS) vom 17.09.2024 (Amtsblatt des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Obere Gera“ vom 27.09.2024).
Zum Zwecke besonderer Terminabstimmung ist eine Rücksprache mit der Fa. Remondis GmbH Thüringen unter folgender Telefonnummer möglich: 03628/6134-17.
Für weitere Rückfragen steht die Geschäftsstelle des WAwZV „Obere Gera“ unter Tel.: 036205/933-55 zur Verfügung.
Dominik Straube
Verbandsvorsitzender
An der Glashütte 3
99330 Geratal
Telefon: 036205 - 9 33 55
Telefax: 036205 - 9 33 33
E-Mail: wawzv@gemeinde-geratal.de
Unsere Sprechzeiten
Montag: | 09:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag: | 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr |
Donnerstag: | 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr |
Freitag: | 09:00 - 11:00 Uhr |
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